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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Max Biermann Elektrotechnik e. K. · Siegfriedstraße 49-60, 10365 Berlin · Stand 14.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verträge der Max Biermann Elektrotechnik e. K. (nachfolgend „Auftragnehmer") mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Beginn der Ausführung der Leistung.
(3) Verträge können auch auf elektronischem Weg zustande kommen. Als Annahme gilt insbesondere die Bestätigung per E-Mail, die digitale Freigabe über eine Angebotssoftware, eine elektronische Signatur oder eine sonstige eindeutige Zustimmung in Textform (§ 126b BGB). Diese Formen der Annahme stehen der handschriftlichen Unterschrift gleich, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sowie zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer weist den Kunden vor Ausführung auf entstehende Mehrkosten hin, soweit dies zumutbar möglich ist.
(3) Technisch bedingte, zumutbare Abweichungen von Angaben in Angeboten (z. B. gleichwertige Fabrikate bei Lieferengpässen) bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass alle für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen und Freigaben vorliegen, der Zugang zum Objekt bzw. zur Baustelle zu den vereinbarten Zeiten gewährleistet ist und Strom, Wasser sowie sonstige erforderliche Medien unentgeltlich bereitgestellt werden.
(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn über ihm bekannte verdeckte Leitungen, Altinstallationen, Schadstoffe oder sonstige besondere Gefahren im Arbeitsbereich.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Ausführung, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden nachgewiesenen Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) in Rechnung stellen. Gesetzliche Rechte des Auftragnehmers, insbesondere aus §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
§ 5 Ausführungsfristen und Termine
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei höherer Gewalt, von keiner Partei zu vertretenden Materialengpässen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern sich Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich über derartige Verzögerungen.
(3) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Stundenlohnarbeiten werden nach den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Stundenverrechnungssätzen abgerechnet. Angefangene Arbeitszeit wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, je angefangene Viertelstunde berechnet.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
(4) Bei umfangreicheren Vorhaben kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 632a BGB) verlangen.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Auftragnehmers stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Zusatzleistungen und Nachträge
(1) Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für Änderungen während der Ausführung, zusätzliche Installationen sowie Mehraufwand durch nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten (z. B. nicht dokumentierte Leitungsführungen, abweichende Bausubstanz).
(2) Nachträge werden dem Kunden vor Ausführung, soweit möglich, in Textform angezeigt und angeboten.
§ 8 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Werkleistung nach Fertigstellung abzunehmen (§ 640 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Mängelangabe verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Benutzung nimmt, ohne innerhalb angemessener Frist Mängel zu rügen.
§ 9 Gewährleistung (Mängelrechte)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Bei Bauleistungen kann, sofern ausdrücklich vereinbart, die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Anwendung finden. Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur, wenn ihr Text dem Verbraucher vor Vertragsschluss ausgehändigt wurde.
(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst zeitnah in Textform anzuzeigen; die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben von einer verspäteten Anzeige unberührt. Für Unternehmer gelten daneben die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB), soweit anwendbar.
(4) Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe von § 10) zu.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Vertragsforderung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind (§§ 946, 93, 94 BGB).
(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
§ 13 Streitbeilegung, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Dies gilt nicht für weitere bei diesem Besuch erbrachte Leistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, sowie für gelieferte Waren, die bei der Reparatur oder Instandhaltung nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Anschrift für den Widerruf
Max Biermann Elektrotechnik e. K.
Siegfriedstraße 49-60
10365 Berlin
Telefon: 030 83755445
E-Mail: info@emax.berlin
Das Muster-Widerrufsformular und die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Leistung liegen der PDF-Fassung bei.
Geltung für den Objektservice
Der Objektservice wird von derselben Gesellschaft abgerechnet wie die übrigen Leistungen. Diese Bedingungen gelten daher unverändert auch für Rahmenverträge zur laufenden Objektbetreuung.